AGB’s

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma TRENDS21 GmbH (TRENDS21):

Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein könnten.
Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen können. Die AGB’s der TRENDS21 sind Teil aller abgegebenen Angebote und werden mit Angebotsannahme Vertragsbestandteil. Stehen die AGB des Auftraggebers den unseren entgegen und erkennen wir diese nicht ausdrücklich an, so sind diese Bedingungen für uns nicht verbindlich.

1. ANGEBOTE UND VERTRÄGE
Die abgegebenen Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Auftraggebers ist nicht möglich.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht TRENDS21 das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Ferner ist TRENDS21 berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, oder Vorauszahlungen zu verlangen.

3. LIEFERZEIT
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn TRENDS21 diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d. h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten. Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken, Reinzeichnungen usw. durch den Auftraggeber, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu. Bei höherer Gewalt oder bei von TRENDS21 unverschuldeten Umständen, wie z. B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw. verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

4. LIEFERUNGSVERZUG
Gerät TRENDS21 durch Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Kann TRENDS21 auch nach angemessener Nachfrist nicht liefern, so kann der Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangener Gewinne kann er nicht verlangen.

5. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG
TRENDS21 behält sich eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor, welche nicht beanstandet werden kann.

6. MÄNGELRÜGEN
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind TRENDS21 unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für Mängel, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Bestellers zurückzuführen sind.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Ist die gelieferte Ware durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schadhaft, so ist die Gewährleistung beschränkt auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Sinne der zugesicherten Eigenschaften erfolglos, so ist der Besteller berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis angemessen zu reduzieren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.

8. HAFTUNG
TRENDS21 haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen, die gegen den Auftraggeber vorliegen, Eigentum von TRENDS21. Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber hat bereits auf Verlangen von TRENDS21 seinem Abnehmer von der Abtretung Mitteilung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen an TRENDS21 zu erbringen. Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Auftraggeber angewiesen, TRENDS21 unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentumsverhältnis hinzuweisen.

10. ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN, LITHOS UND WERKZEUGE
Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben – falls nicht anders vereinbart – Eigentum von TRENDS21. Diese dürfen ohne Genehmigung von TRENDS21 nicht vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.

11. AUSFALLMUSTER, ÄNDERUNGEN
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge etc. sind vom Auftraggeber auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen. TRENDS21 haftet nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

12. SCHUTZRECHTE
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat TRENDS21 von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und TRENDS21 sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.

13. FIRMENAUSDRUCKE
Falls nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, auf allen Waren einen Firmenhinweis auf TRENDS21 anzubringen.

14. MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

15. AUFBEWAHRUNG
Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht angefordert worden sind, übernimmt TRENDS21 keine Haftung.

16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von TRENDS21 in München soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

TRENDS21 GmbH
Bretonischer Ring 6a
85630 Grasbrunn

www.trends21.de

Stand: München, Dezember 2020

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