Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der TRENDS 21 GmbH (nachfolgend TRENDS21)
Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein könnten. Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Mit seiner Anfrage oder Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(2) Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote von TRENDS21 und werden mit Annahme des Angebots Vertragsbestandteil. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TRENDS21 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn TRENDS21 in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von TRENDS21 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TRENDS21 oder mit der Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, verstehen sich alle Preisangaben in Euro netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten.
(4) Da es sich bei den Produkten von TRENDS21 um individuelle Sonderanfertigungen handelt, ist eine Stornierung nach Auftragserteilung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TRENDS21 möglich. In diesem Fall sind die bis zum Zugang der Stornierung entstandenen Kosten sowie bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Nach Erteilung der Druckfreigabe durch den Auftraggeber ist eine Stornierung ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung wird am Tag des Warenabgangs beziehungsweise der Teillieferung ausgestellt. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug berechnet TRENDS21 Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, gegenüber Unternehmern derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Wird TRENDS21 nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, ist TRENDS21 berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Forderungen zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und die Arbeit an laufenden Aufträgen bis zur Sicherstellung einzustellen (§ 321 BGB).
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn TRENDS21 sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit Orderklarheit, das heißt nach Klärung aller für die Ausführung notwendigen Einzelheiten und nach Vorliegen der Druckfreigabe des Auftraggebers.
(3) Ist die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber vereinbart, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum bis zu deren Freigabe. Bei nachträglichen Änderungen des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu.
(4) Bei höherer Gewalt oder anderen von TRENDS21 nicht zu vertretenden Umständen – insbesondere Mangel an Rohstoffen, Ausfall von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch von Werkzeugen, Arbeitskämpfen, Pandemien oder behördlichen Maßnahmen – verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. TRENDS21 informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Umstände.
§ 5 Lieferverzug
Gerät TRENDS21 durch Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann TRENDS21 auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht liefern, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach § 11 dieser Bedingungen.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Versandwegs und des Transportunternehmens obliegt TRENDS21, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).
(3) Transportschäden sind gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich zu rügen und TRENDS21 mitzuteilen.
§ 7 Mehr- oder Minderlieferung
Bei Sonderanfertigungen behält sich TRENDS21 eine produktionsbedingte und branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der bestellten Menge vor. Die Berechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Menge. Eine Abweichung innerhalb dieses Rahmens stellt keinen Mangel dar.
§ 8 Fertigungsbedingte Abweichungen und Muster
(1) Bei individuell gefertigten Produkten sind fertigungsbedingte Abweichungen in Maß, Farbe und Materialbeschaffenheit möglich. Bei Naturmaterialien stellen solche Abweichungen keinen Mangel dar. Die produktspezifischen Toleranzen sind dem jeweiligen Produktdatenblatt zu entnehmen.
(2) Jede Produktion ist eine individuelle Sonderanfertigung. Referenzmuster, Lagerware oder frühere Produktionen begründen keinen Anspruch auf eine identische Ausführung. TRENDS21 empfiehlt vor jeder Serienproduktion ein Handfreigabemuster.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen (§ 377 HGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind TRENDS21 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Keine Mängel sind technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige Abweichungen im Sinne der §§ 7 und 8 sowie Mängel, die auf unzureichende Druckdaten, Vorlagen oder Muster des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 10 Gewährleistung und Verjährung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leistet TRENDS21 nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung nach einem zweiten Versuch fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den gesetzlich zwingend geregelten Fällen; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Haftung
(1) TRENDS21 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TRENDS21 nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von TRENDS21.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an TRENDS21 ab. TRENDS21 nimmt die Abtretung an.
(3) Auf Verlangen von TRENDS21 hat der Auftraggeber seinen Abnehmer über die Abtretung zu unterrichten und diesen aufzufordern, Zahlungen ausschließlich an TRENDS21 zu leisten.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber TRENDS21 unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von TRENDS21 hinzuweisen.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt TRENDS21 auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
§ 13 Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge
(1) Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Werkzeuge und Formen werden anteilig berechnet und bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von TRENDS21. Eine anteilige Kostenbeteiligung begründet kein Eigentum des Auftraggebers.
(2) Diese Unterlagen und Werkzeuge dürfen ohne vorherige Zustimmung von TRENDS21 weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht zum Zweck anderweitiger Nutzung oder Nachfertigung.
(3) Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens mit Auftragsvergabe oder, falls kein Auftrag erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
§ 14 Freigaben, Ausfallmuster und Änderungen
(1) Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge und digitale Layouts sind vom Auftraggeber auf Text-, Farb- und sonstige Fehler zu prüfen. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Ausführung. TRENDS21 haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei der Freigabe nicht beanstandet hat.
(2) Fernmündlich mitgeteilte Korrekturen und Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Auftraggeber.
(3) Bei Änderungen nach erteilter Druckfreigabe trägt der Auftraggeber alle dadurch zusätzlich entstehenden Kosten.
§ 15 Schutzrechte Dritter
Die Prüfung, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Er stellt TRENDS21 von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei und ersetzt TRENDS21 den daraus entstehenden Schaden einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 16 Firmenhinweis und Referenznennung
(1) TRENDS21 ist berechtigt, auf Verpackungen und Versandeinheiten einen Hinweis auf TRENDS21 anzubringen. Ein Hinweis auf dem Produkt selbst erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
(2) Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen, insbesondere Angaben zur verantwortlichen Person nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, bleiben hiervon unberührt.
(3) TRENDS21 ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages als Referenz zu nennen und Abbildungen der gefertigten Produkte zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 17 Aufbewahrung überlassener Unterlagen
Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, deren Rückgabe nach Erledigung des Auftrages nicht angefordert wurde, übernimmt TRENDS21 keine Aufbewahrungspflicht. Die Haftung richtet sich nach § 11.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 19 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
§ 20 Datenschutz
TRENDS21 verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 21 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von TRENDS21.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TRENDS21 bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
TRENDS 21 GmbH
Bretonischer Ring 6a
85630 Grasbrunn bei München
Telefon +49 89 54 03 50 50
info@trends21.de
trends21.de
Stand: Grasbrunn, Juni 2026
