Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Behörden und Vereine. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. und zzgl. Versandkosten.

Ihre Sicherheit. Unsere Verantwortung.

TRENDS 21 GmbH entwickelt, koordiniert und importiert individuelle Werbemittel und Sonderanfertigungen – von der ersten Skizze bis zur fertigen Lieferung. Weil wir die Produkte aus Osteuropa und Asien in die Europäische Union einführen und unter unserem Namen in Verkehr bringen, tragen wir die vollständige rechtliche Verantwortung gegenüber dem europäischen und deutschen Gesetzgeber.

Für Sie bedeutet das: Sie erhalten nicht nur ein individuell gefertigtes Produkt, sondern auch die Gewissheit, dass die relevanten Vorschriften zu Produktsicherheit, Verpackung und Materialien von uns geprüft, dokumentiert und eingehalten werden.

Auf dieser Seite erklären wir, welche Gesetze uns betreffen, was sie konkret bedeuten – und wie wir damit umgehen.

Verpackung: erst vermeiden, dann kennzeichnen

Stufe 1 – Verpackung vermeiden. Wo das Produkt es zulässt, verzichten wir vollständig auf eine Verpackung. Die gesetzlich erforderliche Inverkehrbringer-Adresse bringen wir dann direkt auf dem Produkt an – etwa auf dem Papierbezug eines Fächers oder auf einer Papierbanderole. Damit entfällt die Kennzeichnungspflicht für eine Verpackung vollständig.

Stufe 2 – wenn Verpackung nötig ist. Ist eine Verpackung aus praktischen Gründen erforderlich, etwa ein Polybeutel für Einzelartikel, kennzeichnen wir sie normgerecht:

  • Name, Handelsname und Postanschrift der TRENDS 21 GmbH als verantwortlichem Importeur
  • Chargen- oder Auftragsnummer als Identifikationsmerkmal nach Art. 15 Abs. 5 PPWR
  • QR-Code mit Verweis auf unsere Informationsseite ppwr-info.trends21.de

Dort stellen wir dauerhaft und aktuell bereit: verwendete Verpackungsmaterialien, Hinweise zur Recyclingfähigkeit, Entsorgungshinweise sowie alle weiteren gesetzlich geforderten Angaben. Der Vorteil des QR-Codes: Ändert sich die Gesetzeslage, aktualisieren wir die Informationen sofort – ohne dass gedruckte Verpackungen neu produziert werden müssen.

Was wir sonst noch tun: Unsere Packbänder enthalten keine synthetischen Kunststoffe, Silikone oder Plastik und können gemeinsam mit dem Karton im Altpapier entsorgt werden.

Systeme, mit denen wir arbeiten

  • Verpackungsregister LUCID: TRENDS 21 GmbH ist registriert unter der Nummer DE5134611059954. Mengenmeldungen erfolgen regelmäßig.
  • Der Grüne Punkt: Unsere Verpackungen sind über das duale System lizenziert. Für die Verpackungen unserer Produkte müssen Sie in der Regel keine eigene Registrierung vornehmen.
  • DHL GoGreen: Den Versand wickeln wir über das GoGreen-Programm der DHL ab.

PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 · gilt seit 12. August 2026

Die PPWR regelt, wie Verpackungen gekennzeichnet, dokumentiert und am Ende ihrer Lebensdauer entsorgt werden müssen. Sie gilt für alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – also auch für die Verpackungen unserer Sonderanfertigungen. Unser zweistufiges Vorgehen dazu steht oben.

Ihre Adresse auf der Verpackung. Auf Wunsch kann zusätzlich Ihre Adresse auf dem Aufkleber erscheinen. Unsere Pflichtangaben als Importeur bleiben dann über den QR-Code digital hinterlegt. Ersetzt Ihre Adresse unsere vollständig, gehen die Pflichten als Inverkehrbringer auf Sie über. Wir klären das vor jedem Auftrag gemeinsam mit Ihnen.

GPSR – die EU-Produktsicherheitsverordnung

Verordnung (EU) 2023/988 · gilt seit 13. Dezember 2024

Die GPSR stellt sicher, dass Produkte sicher sind und die verantwortliche Stelle klar identifizierbar ist. Als Importeur sind wir für unsere Produkte die verantwortliche Person im Sinne des Art. 16 GPSR.

Was auf dem Produkt stehen muss – oder, wenn dort kein Platz ist, auf der Verpackung oder einem Beileger:

  • Name und Anschrift: TRENDS 21 GmbH, Bretonischer Ring 6a, 85630 Grasbrunn
  • Elektronische Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse oder Website mit Kontaktformular – eine reine Internetadresse genügt nach den aktuellen EU-Leitlinien nicht
  • Identifikationsmerkmal: Typen-, Chargen- oder Seriennummer
  • Sicherheitshinweise in deutscher Sprache, wo gesetzlich erforderlich

Ihre Adresse auf dem Produkt. Erscheint Ihre Adresse zusätzlich zu unserer, bleibt unsere Verantwortung als Importeur vollständig bestehen – das ist problemlos möglich. Erscheint ausschließlich Ihre Adresse, bringen Sie das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr und werden damit selbst zur verantwortlichen Person nach Art. 16 GPSR. Sie übernehmen dann die Pflichten für Sicherheitsdokumentation, Risikobewertung, Meldepflichten und Haftung. Wir stellen Ihnen in diesem Fall die technische Dokumentation bereit und besprechen das Vorgehen vorab.

Weitere Vorschriften im Überblick

REACH
(EG) 1907/2006
Beschränkt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten und Materialien, Grenzwert 0,1 % pro Artikel.Wir führen für Materialien, Druckfarben und Beschichtungen ein SVHC-Screening durch. Lieferanten müssen Konformitätserklärungen liefern.
EUDR
(EU) 2023/1115
Entwaldungsverordnung: Rohstoffe wie Holz und Bambus dürfen nicht von nach dem 31.12.2020 entwaldeten Flächen stammen.Für Holz- und Bambusprodukte dokumentieren wir die Rohstoffherkunft mit Geolokalisierung und Lieferantenerklärungen.
VerpackG
LUCID
Registrierungs- und Lizenzierungspflicht für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.Wir sind im Verpackungsregister LUCID registriert und über Der Grüne Punkt lizenziert. Mengenmeldungen erfolgen regelmäßig. Für die Verpackungen unserer Produkte müssen Sie in der Regel keine eigene Registrierung vornehmen.
GPSR
(EU) 2023/988
Produkte müssen sicher sein, die verantwortliche Stelle muss gekennzeichnet und dokumentiert sein.Vollständige Dokumentation für alle Produkte, siehe oben. Wir sind die verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR.
ProdSG
Deutschland
Ergänzt die GPSR, regelt Sanktionen und schreibt Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vor.Produkte für den deutschen Markt erhalten Sicherheits- und Warnhinweise auf Deutsch.
PFASBeschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, etwa in Beschichtungen und wasserabweisenden Textilien.Wir fordern von Lieferanten PFAS-Nachweise an, besonders für Textilien, Beschichtungen und wasserabweisende Materialien.
LFGB
Lebensmittelkontakt
Für Produkte mit Lebensmittelkontakt wie Eiswürfelformen oder Trinkbecher: LFGB-Qualität der Materialien, Konformitätsnachweis je Auftrag.Für lebensmittelberührende Produkte verwenden wir LFGB-konforme Materialien. Konformitätsnachweise holen wir je Auftrag ein.
ElektroG
WEEE
Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR für Produkte mit elektronischen Bauteilen, etwa LED oder USB.Für Produkte mit elektronischen Bauteilen prüfen und erfüllen wir die Pflichten nach ElektroG.

Prüfzeichen und Kennzeichnungen – was sie bedeuten

Je nach Produktart gelten unterschiedliche Kennzeichnungen. Nicht jedes Werbemittel trägt jedes Zeichen – welche für Ihren Artikel gelten, sagen wir Ihnen im Angebot.

  • CE-Kennzeichnung: Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den EU-Anforderungen entspricht. Sie gilt nur für Produktgruppen, die unter eine CE-Richtlinie fallen, etwa Spielzeug oder Elektrogeräte – nicht für jeden Werbeartikel.
  • GS-Zeichen: freiwilliges Prüfzeichen „Geprüfte Sicherheit“ nach dem Produktsicherheitsgesetz, vergeben von einer zugelassenen Prüfstelle.
  • REACH: keine Zertifizierung, sondern eine EU-Verordnung. Wir weisen die Einhaltung über ein SVHC-Screening nach.
  • RoHS (Richtlinie 2011/65/EU): beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
  • OEKO-TEX STANDARD 100: Prüfzeichen für Textilien auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe.
  • LFGB: Nachweis der Eignung für Lebensmittelkontakt.

Weniger Emissionen im Versand.

Wir versenden mit GoGreen Plus, dem emissionsreduzierten Versand der DHL. Statt Emissionen nachträglich über Klimaschutzprojekte auszugleichen, investiert DHL in nachhaltige Kraftstoffe im eigenen Transportnetz – das nennt sich Insetting und senkt den Ausstoß dort, wo er entsteht. Über die gebuchte Menge erhalten wir von DHL einen jährlichen Nachweis, den wir Ihnen auf Anfrage vorlegen.

Lieferkette und Produktionsbedingungen

Wir arbeiten mit einem festen Kreis von Produktionspartnern in Osteuropa und Asien zusammen, die wir über Jahre aufgebaut haben. Unsere Lieferanten verpflichten sich vertraglich zur Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialstandards. Wir fordern entsprechende Nachweise an und dokumentieren sie je Lieferant.

Einen Teil unserer Wertschöpfung können wir vollständig einsehen: Die Konfektionierung – bündeln, verpacken, etikettieren, prüfen – erledigt ein festes Team im Franziskuswerk Schönbrunn, einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Oberbayern. Aufträge an anerkannte Werkstätten können unter den Voraussetzungen des § 223 SGB IX anteilig auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Mehr zur Konfektionierung.

Unser Versprechen

Die Werbeartikelbranche wird zunehmend reguliert – und das ist gut so. Sichere, dokumentierte und transparente Produkte sind keine Bürde, sondern ein Qualitätsmerkmal. Für Sie als Kunden heißt das: Sie bestellen, wir übernehmen die Verantwortung.

Bei Fragen zu einem konkreten Auftrag oder zu einzelnen Compliance-Themen sprechen Sie uns direkt an: info@trends21.de · +49 89 54 03 50 50

Stand: Oktober 2026. Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und auf Basis des aktuellen Stands der Gesetzgebung zusammengestellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

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