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Steuerlicher Aspekt für Werbemittel & Kundengeschenke

Kleine Geschenke stärken Beziehungen. Welche steuerlichen Konsequenzen für Unternehmer dabei entstehen, hängt vom Wert des Geschenks ab.
Geschenke mit einem Anschaffungspreis bis 10 EUR, wie Kugelschreiber, eine Tasse oder ein Notizbuch, gelten als Streuartikel und sind voll steuerlich absetzbar. Sie werden nicht als geldwerter Vorteil angesehen, daher fällt keine Pauschalsteuer an, und der Empfänger muss nichts versteuern.
Für Geschenke an Geschäftspartner gilt eine Freigrenze von 50 EUR pro Jahr und Person (bis 1.1.2024: 35 EUR). Diese können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Geschenke und Empfänger in der Buchhaltung dokumentiert werden. Eine einfache Liste, die den Zahlungsbelegen beigefügt ist, reicht aus. Für Kleinunternehmer gilt der Bruttobetrag, ansonsten zählt der Nettobetrag. Wird die Freigrenze auch nur um 1 Cent überschritten, sind die gesamten Ausgaben steuerlich nicht abziehbar.

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