Steuerlicher Aspekt für Werbemittel, Kundengeschenke & Arbeitsmittel

Der steuerliche Aspekt kurz und knapp erklärt: 
(Achtung: Ich kann keine rechtliche Garantie geben)


< 10 Euro:

Bei einem Wert des Artikel unter 10 Euro besteht für das Unternehmen keine Aufzeichnungspflicht. Daher nutzen fast 80 Prozent aller Unternehmen nur Give-Aways dieser niedrigpreisigen Kategorie.

< 35 Euro: 

Pro Jahr und Empfänger können Unternehmen bis zu 35 Euro je Kunde investieren und die Artikel bei der Steuererklärung als Betriebskosten berücksichtigen.

Fällt das Geschenk teurer aus, dann sind die kompletten Ausgaben nicht abziehbar.

Special: Ein Geschenk (für einen speziellen Anlass) an einen Mitarbeiter lässt sich als Betriebsausgabe geltend machen. Für den Mitarbeiter ist das Geschenk steuerfrei, solange der Wert weniger als 60 Euro pro Monat beträgt.

Details & mehr Informationen:

https://www.finanztip.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde/

https://www.spendit.de/magazin/steuersparen-leicht-gemacht-abzugsfaehige-geschenke-an-mitarbeiter/





 

Euer TRENDS2 Team

Wir freuen uns, wenn Ihr uns folgt:

Produkt zum Warenkorb hinzugefügt.
0 Artikel - 0,00